Liegt der Schaden an Ihrem Fahrzeug unter der sogenannten Bagatellschadengrenze, welche nach neuester Rechtsprechung eher bei 1.000,00 Euro liegt, heißt das nicht, dass Sie keinen Kfz-Sachverständigen beauftragen können.
MRGutachten wird dann den Schadenumfang in einen Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten dokumentieren.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der regulierenden Versicherung, nach unterschriebener Abtretungserklärung. Somit entstehen für Sie keine Kosten!
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MRGutachten
Inh. Mathias Rümmler
Dalziger Weg 7a
04442 Zwenkau
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Steuer-ID: DE-327511402
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