AGB

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Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens durch den Sachverständigen erfolgt ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen, wie sie der Auftragsbestätigung beigefügt, beim AG (AG) hinterlegt, oder auf der Internetseite und/oder Geschäftslokal des Auftragnehmers (AN) einsehbar sind. Auf Wunsch des AGs wird diesem ein Exemplar der AGB zur Verfügung gestellt.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des AGs gelten nur dann, wenn Sie vom Sachverständigen ausdrücklich unterschrieben werden.

Vertragsgegenstand

1. Gegenstand des Vertrags ist jede Art der Gutachtertätigkeit wie sie sich aus der Auftragserteilung/Auftragsbestätigung ergibt.

2. Als Grund für die Beauftragung des Sachverständigen gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der AG ist verpflichtet, dem Sachverständigen genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und bei einer Änderung dies dem Sachverständigen unverzüglich mitzuteilen.

Rechte, Pflichten und Befugnisse

1. Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird vom Sachverständigen nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

2. MRGutachten ist nicht an Weisungen des AGs gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätten.

3. MRGutachten ist, ohne dass es der Zustimmung des AGs bedarf, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen berechtigt, alle notwendigen Maßnahmen zur sachgerechten Begutachtung zu ergreifen, insbesondere mehrere Besichtigungen vorzunehmen, weitere Erkundigungen und Nachforschungen anzustellen, Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, Laboruntersuchungen und Versuche durchzuführen und/oder durchführen zu lassen.

4. Der AG ermächtigt den AN bei Beteiligten, Konstrukteuren und Werkstätten, Behörden, Polizei und Versicherungen, sowie bei allen anderen für die Ermittlungen notwendigen Drittpersonen alle für die Erstattung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen. Falls erforderlich, ist der AG verpflichtet hierfür erforderliche Vollmachten auszustellen.

Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle Informationen zur Gutachtenerstellung nach bestem Wissen und Gewissen zu übermitteln. Insbesondere Informationen zu Schadenshergang, Vorschäden und Altschäden sind so genau wie möglich und der Wahrheit entsprechend anzugeben.

Urheberrecht

1. Der AG darf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigung und Veröffentlichung eines Gutachtens sind nur dann möglich, wenn der Sachverständige hierzu ausdrücklich sein schriftliches Einverständnis gegeben hat.

2.MRGutachten hat an dem von ihm erstellten Gutachten das Urheberrecht.

Auskunftspflicht

Der AG hat das Recht, vom Sachverständigen Auskünfte darüber zu verlangen, ob das Gutachten termingerecht fertig gestellt werden kann, ob zu den anfänglich vereinbarten Auslagen weitere Mittel des AGs erforderlich sind, sowie über den neusten Stand des Gutachtens.

Vergütung

1. Das Sachverständigenhonorar richtet sich nach der gültigen Gebührentabelle von MRGutachten, oder nach den konkreten Preisabsprachen. Die derzeit gültige Gebührentabelle ist unten Aufgelistet. Die Abrechnung nach Zeitaufwand erfolgt nach jeweils angefangenen Viertelstunden. Die Angaben in der Gebührentabelle sind Netto-Preise. Hinzukommt die jeweils gültige MwSt.

2. MRGutachten kann Vorauszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen verlangen. Der Sachverständige ist berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden.

3. MRGutachten hat einen Anspruch darauf, die ihm entstandenen Aufwendungen, die für die Erstellung des Gutachtens notwendig sind, dem AG in Rechnung zu stellen.

Zahlungen

1. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Gutachterrechnung verzinst sich diese mit 5% Punkte über Basiszins (§ 288 BGB). MRGutachten ist berechtigt, weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

2. Gegen Zahlungsansprüche von MRGutachten kann der AG nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist im jeweiligen Vertragsverhältnis zulässig.

Haftung

1. MRGutachten haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.Unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt.

2. MRGutachten haftet für Schäden einschließlich Folgeschäden und für Schäden dritter, die auf einem mangelhaften Gutachten beruhen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen die Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht haben. Dies gilt auch für Schäden, die MRGutachten bei Vorbereitung seines Gutachtens verursacht hat, sowie für Schäden, die nach erfolgter Nacherfüllung entstanden sind.

3. Die Haftung des Sachverständigen ist begrenzt auf 3.000.000,00 EUR. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.

Kündigung

1. Eine Kündigung des Gutachterauftrags ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

2. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt, wenn MRGutachten in grober Weise gegen die nach der Sachverständigenordnung obliegenden Verpflichtungen verstößt.

3. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der AG seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder MRGutachten keinen Zugang verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der AG MRGutachten in seiner Arbeit behindert oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung des Sachverständigen nicht ändert.

Widerrufsrecht

1. Der AG kann die Vertragserklärung – bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge – innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

MRGutachten

Inh. Mathias Rümmler

Dalziger Weg 7a

04442 Zwenkau

2. Ausschluss: Durch die Zustimmung und Versand der Unterlagen des AG ist der Vertrag als geschlossen zu werten. Mit der Übermittlung der Unterlagen durch den AG stimmt dieser ausdrücklich zu dass der AN die Dienstleistung unverzüglich erbringen kann.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von MRGutachten.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Ort der beruflichen Niederlassung von MRGutachten, wenn der AG Kaufmann oder juristische Personen des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Schlussbestimmungen

1. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmung dieses Vertrages nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.

2. Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen

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