SCHADENGUTACHTEN

Meine Leistungen als Kfz-Schadengutachter

Beratung

Schadenabwicklung

Unfallgutachten

Beratung bei einem Verkehrsunfall sowie bei allen Fragen rund ums Kraftfahrzeug.

MRGutachten kümmert sich zusammen mit seinen Partnern um die komplette Schadenabwicklung.

Erstellung eines unabhängigen und fairen Schadengutachten auf Basis der Herstellervorgaben sowie aktueller Reparaturtechniken.

Liegt der Schaden an Ihrem Fahrzeug unter der sogenannten Bagatellschadengrenze, welche nach neuester Rechtsprechung eher bei 1.000,00 Euro liegt, heißt das nicht, dass Sie keinen Kfz-Sachverständigen beauftragen können. MRGutachten wird dann den Schadenumfang in einem Kostenvoranschlag bzw. einem Kurzgutachten dokumentieren.

Die Abrechnung erfolgt (nach unterschriebener Abtretungserklärung) direkt mit der regulierenden Versicherung. Somit entstehen für Sie keine Kosten!

Ablauf der Erstellung eines Schadengutachtens

Für eine erfolgreiche und schnelle Schadenregulierung ist ein professionell erstelltes Schadengutachten unumgänglich. Vertrauen Sie daher der Kompetenz von MRGutachten, dann sind Sie schnell und unkompliziert wieder auf der Straße!

1.Ich begutachte Ihr Fahrzeug vor Ort oder in einer Werkstatt ihrer Wahl. Danach wird ein qualifiziertes, beweissicherndes Gutachten über Schäden an Ihrem Fahrzeug erstellt.

2.In diesem Gutachten wird der Reparaturweg und somit die anfallenden Kosten für eine fachgerechte Instandsetzung des beschädigten Fahrzeugs dargelegt. Weiterhin wird der Wiederbeschaffungswert und bei Bedarf der Restwert ermittelt.

3.Je nach Schadenintensität, Fahrzeugzustand und Laufleistung wird eine evtl. anfallende merkantile Wertminderung ermittelt. Schlussendlich wird die Reparaturdauer und/oder Wiederbeschaffungsdauer sowie der Ihnen zustehende Nutzungsausfall ermittelt.

4.Nach unterschriebener Abtretungserklärung erfolgt die Abrechnung direkt mit der regulierenden Versicherung, somit entstehen für Sie keine Kosten!

Sie benötigen ein Kfz-Schadengutachten?

Sie sind auf der Suche nach einem Kfz-Sachverständigen im Raum Leipzig und Mitteldeutschland? Dann sind Sie bei MRGutachten richtig!

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Schadensarten

Haftpflichtschaden

Vollkaskoschaden

Teilkaskoschaden

(unverschuldeter Schaden)

(selbstverschuldeter Schaden)

(selbstverschuldeter Schaden)

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Durch § 249 BGB sind Ihre Rechte im Haftpflichtschaden geregelt!

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Wichtig! Sehen Sie im Kaskoschadenfall von einer eigenmächtigen Beauftragung eines Sachverständigen Ihrer Wahl ab, denn bei einem selbstverschuldten Schaden ist Ihre Kaskoversicherung weisungsbefugt.

Sofern Sie eine Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer. Ihr Kaskoversicherer wird den Schaden von einem eigenen Sachverständigen begutachten lassen. In den meisten Fällen wird man Sie aber bitten, einen bebilderten Kostenvoranschlag erstellen zu lassen und diesen einzureichen. Wenn diese Freigabe erteilt ist, wenden Sie sich bitte an MRGutachten!

Bei einem Teilkaskoschaden gilt prinzipiell die gleiche Vorgehensweise wie bei einem Vollkaskoschaden! Allerdings wird hier nicht jeder Schaden übernommen!

Meist werden bei einer Teilkaskoversicherung lediglich folgende Schäden übernommen:

Glasschaden

Wildschaden

Einbruchschaden

Hagelschaden

Sturmschaden

Somit sprechen Sie besser alle Schritte mit Ihrem Versicherer ab und beachten die AGB (Partnerwerkstatt), um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.

Ihre Rechte im Haftpflichtschaden

Sie dürfen einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen! Die Kosten hierfür sind durch die regulierende Versicherung zu tragen.

Sie dürfen einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen! Diese Kosten sind ebenfalls durch die regulierende Versicherung zu tragen.

Sie dürfen einen Reparaturbetrieb Ihrer Wahl beauftragen!

Das Fahrzeug soll nicht instand gesetzt werden? Dann haben Sie das Recht sich den Schadenersatzbetrag von der regulierenden Versicherung auszahlen zu lassen.

AGB

MarkenzeichenLogo von MRGutachten-HILFT IHNEN WIEDER AUF DIE STRAßE!

Adresse:

MRGutachten – Kfz-Gutachter & Sachverständiger 

Dalziger Weg 7a 

04442 Zwenkau (LK Leipzig)

Telefon & E-Mail:

034203 / 627861 

0177 / 3174153 

info@mrgutachten.de

Geschäftszeiten:

Mo. - Fr.: 07:30 - 18:00 Uhr 

 Sa.: 08:30 - 12:00 Uhr

Termine auch außerhalb der Geschäftszeiten möglich!

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